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ArbMedVV · § 11 ArbSchG

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Arbeitsmedizinische Vorsorge erkennt gesundheitliche Risiken früh, bevor daraus Erkrankungen oder Ausfälle werden. Anders als die Eignungsbeurteilung, die über die Tauglichkeit entscheidet, ist sie ein individuelles ärztliches Beratungsgespräch; untersucht wird nur, soweit es erforderlich und gewünscht ist.

Leistungsumfang

Pflichtvorsorge

Sie ist vor Aufnahme und in regelmäßigen Abständen bei besonders gefährdenden Tätigkeiten vorgeschrieben, etwa bei Gefahrstoffen, Biostoffen, Lärm oder Atemschutz. Ohne sie darf die Tätigkeit nicht ausgeübt werden.

Angebotsvorsorge

Der Arbeitgeber muss sie anbieten, die Beschäftigten entscheiden über die Teilnahme. Typische Anlässe sind Bildschirmarbeit, Lärm ab dem unteren Auslösewert oder Feuchtarbeit von mehr als zwei Stunden täglich.

Wunschvorsorge

Jede beschäftigte Person kann Vorsorge verlangen, wenn sie einen Zusammenhang zwischen Arbeit und Gesundheit vermutet.

Vorsorgekartei

Wir dokumentieren Anlass und Termin, überwachen Fristen und melden rechtzeitig, wann die nächste Vorsorge fällig ist.

Ablauf

01

Anlässe klären

Aus Tätigkeiten und Gefährdungsbeurteilung ergibt sich, wer welche Vorsorge braucht.

02

Termine bündeln

Vorsorge findet im Betrieb oder als Beratung per Video statt. Wir bündeln die Termine, damit Ausfallzeiten klein bleiben.

03

Beratung und Untersuchung

Im Mittelpunkt steht das Gespräch, untersucht wird bei Bedarf. Befunde unterliegen der Schweigepflicht.

04

Bescheinigung

Der Arbeitgeber erhält die Vorsorgebescheinigung, nicht den Befund. Fristen werden fortgeschrieben.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Die häufigsten Fragen zu dieser Leistung, kurz beantwortet. Alles Weitere klären wir im Gespräch.

Alle Fragen nach Thema →

Was steht in der Bescheinigung?

Die Bescheinigung nennt nur Anlass, Datum und den Termin der nächsten Vorsorge. Gesundheitsdaten bleiben zwischen Arzt und Beschäftigtem.

Dürfen Beschäftigte die Vorsorge ablehnen?

Angebots- und Wunschvorsorge sind freiwillig. Bei Pflichtvorsorge darf die Tätigkeit ohne Vorsorge nicht ausgeübt werden.

Wer trägt die Kosten, und findet die Vorsorge während der Arbeitszeit statt?

Die Vorsorge ist für Beschäftigte kostenfrei und findet während der Arbeitszeit statt; der Arbeitgeber trägt die Kosten (§ 3 Abs. 3 ArbMedVV).

In welchen Abständen ist die Vorsorge zu wiederholen?

Die Fristen ergeben sich aus den Arbeitsmedizinischen Regeln je Anlass; der Termin der nächsten Vorsorge steht auf der Bescheinigung, und wir erinnern rechtzeitig.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Die Angaben stützen sich auf Gesetzestexte und Veröffentlichungen der zuständigen Stellen. Sie lassen sich dort jeweils im Wortlaut nachlesen.

Gesetzestexte und Veröffentlichungen der zuständigen Stellen

ArbMedVV — Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

Bundesministerium der Justiz — legt fest, wann Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge zu veranlassen sind.

Arbeitsmedizinische Regeln (AMR)

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin — konkretisieren die ArbMedVV; wer sie einhält, erfüllt die Verordnung.

§ 11 ArbSchG — Arbeitsmedizinische Vorsorge

Bundesministerium der Justiz — Anspruch der Beschäftigten auf Wunschvorsorge.

Arbeitsmedizinische Vorsorge (Broschüre)

Bundesministerium für Arbeit und Soziales — Überblick für Arbeitgeber und Beschäftigte.

Impfcheck

Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG, vormals BZgA) — Impfstatus nach den Empfehlungen der STIKO prüfen.

Alle Verweise wurden zuletzt am 14. September 2026 geprüft. Sie führen auf die Seiten der jeweiligen Herausgeber.

Arbeitsmedizinische Vorsorge für Ihren Betrieb

Nach einem kurzen Gespräch erhalten Sie ein Angebot für Ihren Betrieb. Wir sind vor Ort im Raum Ingolstadt, München und Oberbayern tätig und beraten bundesweit per Video.

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