Betriebsärztlicher Dienst der Dr. med. Wolfgang Hilla GmbH

Betriebsarzt für Unternehmen

Wir betreuen Betriebe im Raum Ingolstadt, München und Oberbayern betriebsärztlich nach DGUV Vorschrift 2; Beratung, Belehrungen und Befragungen übernehmen wir bundesweit per Video. Bei den Begehungen lernen wir Ihren Betrieb kennen; viele Pflichtleistungen bieten wir als Pauschalangebot an.

Fachärztliche BetreuungArbeitsmedizin, persönlich und kontinuierlich
Ingolstadt · München · OberbayernBegehung und Betreuung vor Ort
Bundesweit per VideoBeratung, Belehrung und Befragung
Dr. med. Wolfgang Hilla
Dr. med. Wolfgang HillaFacharzt für Arbeitsmedizin

Leistungen

Betriebsärztliche Betreuung und ergänzende Leistungen

Grundlage ist die betriebsärztliche Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2. Ergänzende Leistungen vereinbaren Sie einzeln oder im Rahmen der laufenden Betreuung, viele davon als Pauschale.

Alle Leistungen im Überblick →

Auch ohne laufende Betreuung

Pauschalangebote für Pflichtleistungen

Belehrung, Unterweisung, Mutterschutzbeurteilung und weitere Leistungen bieten wir als Pauschalangebot je Person oder je Betrieb an. Das Angebot erhalten Sie vorab schriftlich.

Pauschalangebote

Schnellcheck

Vorsorge und Betreuung vorab einschätzen

Mit zwei Online-Werkzeugen sehen Sie, welche Vorsorge für Ihre Tätigkeiten ansteht und welche Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 für Ihren Betrieb gilt.

Vorsorge-CheckBetreuung berechnen

Aktuelles · Geänderte Vorschriften

Alle aktuellen Hinweise →
DGUV Vorschrift 2 neu gefasst, Inkrafttreten je Träger Neufassung der DGUV Vorschrift 2 → AMR 3.4 geändert am 28. Juli 2026 Digitale betriebsärztliche Betreuung und telemedizinische Vorsorge → ArbMedVV-Anhang geändert am 11. Mai 2026 Vorsorgeanlässe aus der Gefährdungsbeurteilung ableiten →

Weitere Informationen

Branchen, Rechtsgrundlagen und Fragen

Typische Pflichten für Ihre Branche, die Gesetze und Vorschriften, die für jeden Betrieb gelten, und kurze Antworten auf häufige Fragen.

Typische Pflichten nach Branche

Für fünf Branchen nennen wir die Pflichten, die in Betrieben dieser Art am häufigsten offen sind. Den genauen Umfang klären Vorsorge- und Eignungs-Check und Erstgespräch.

Büro, Handel, Verwaltung
  • Betriebsarzt bestellen, bis 20 Beschäftigte als Regelbetreuung nach Anlage 1
  • Angebotsvorsorge Bildschirmarbeit
  • Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastung
Zur Grundbetreuung →
Handwerk, Produktion, Logistik
  • Pflicht- und Angebotsvorsorge je nach Gefährdung: Lärm, Hautbelastung, Atemschutz
  • Eignungsbeurteilungen für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten
  • Jährliche Unterweisung nach § 12 ArbSchG und § 4 DGUV Vorschrift 1
Zur Vorsorge →
Praxis, Pflege, Labor
  • Vorsorge bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, einschließlich Impfangebot
  • Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz, gebündelt nach Arbeitsbereichen und Tätigkeiten
  • Hautschutz und Nadelstichverletzungen im Hygieneplan
Zur Vorsorge →
Gastronomie, Lebensmittel, Küche
  • Belehrung nach § 43 IfSG vor Tätigkeitsaufnahme, Folgebelehrung nach Aufnahme der Tätigkeit und danach alle zwei Jahre
  • Hautschutz bei Feuchtarbeit, Vorsorge abhängig von der Dauer
  • Betriebsarzt-Bestellung auch bei Saison- und Aushilfskräften erforderlich
Zur Belehrung →
Kita, Schule, soziale Einrichtungen
  • Vorsorge bei Infektionsgefährdung, einschließlich Impfberatung
  • Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz
  • Psychische Belastung in der Gefährdungsbeurteilung
Zur psychischen Gefährdungsbeurteilung →
Weitere Branchen
  • Der Vorsorge- und Eignungs-Check zeigt anhand Ihrer Tätigkeiten, welche Vorsorge und Beurteilungen in Betracht kommen
  • Auf Anfrage ordnen wir Ihren Betrieb anhand von Branche und Beschäftigtenzahl ein
  • Nach einem kurzen Gespräch erhalten Sie ein Angebot für Ihren Betrieb
Vorsorge- und Eignungs-Check starten →

Gesetze und Vorschriften, die für jeden Betrieb gelten

DGUV Vorschrift 2

Betriebsärztliche Betreuung, Neufassung (Mustertext Stand Dezember 2025; Inkrafttreten je Unfallversicherungsträger)

§ 2 ASiG

Bestellung von Betriebsärzten

§ 11 ASiG

Arbeitsschutzausschuss bei mehr als 20 Beschäftigten

ArbMedVV

Arbeitsmedizinische Vorsorge

§ 5 ArbSchG

Gefährdungsbeurteilung

§ 10 MuSchG

Mutterschutzbeurteilung für jede Tätigkeit, unabhängig von einer Schwangerschaft

§ 167 SGB IX

Betriebliches Eingliederungsmanagement

BetrSichV

Prüfungen und Eignung bei Arbeitsmitteln

Angaben zu Rechtsgrundlagen sind allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Die Links führen zum amtlichen Wortlaut. Was die Neufassung der DGUV Vorschrift 2 für Ihren Betrieb bedeutet, erläutert die DGUV Regel 100-002. Zuletzt geprüft im Oktober 2026.

Häufige Fragen zur betriebsärztlichen Betreuung

Was Betriebe vor der Bestellung eines Betriebsarztes am häufigsten wissen wollen: Pflicht, Termine, Region, Kosten und der Wechsel vom bisherigen Anbieter.

Ab wann braucht ein Betrieb einen Betriebsarzt?

Sobald ein Unternehmen Beschäftigte (Mitarbeiter) hat, ist betriebsärztliche Betreuung vorgeschrieben. Nach dem Mustertext der DGUV Vorschrift 2 gilt bis 20 Beschäftigte die Regelbetreuung nach Anlage 1 ohne Stundenrechnung; ab 21 richten sich Umfang und Einsatzzeit nach Betreuungsgruppe und Beschäftigtenzahl. Teilzeitkräfte zählen im Jahresdurchschnitt mit 0,5, 0,75 oder 1,0. Verbindlich ist die Fassung des zuständigen Unfallversicherungsträgers.

Wie schnell ist ein Termin möglich?

Den Termin stimmen wir nach Ihrer Anfrage direkt mit Ihnen ab. Begehungen, Untersuchungen und erstmalige Vorsorgetermine finden im Betrieb statt; Beratung, Belehrungen und Befragungen sind auch per Video möglich.

In welcher Region betreuen Sie Unternehmen?

Vor-Ort-Termine vereinbaren wir mit Betrieben im Raum Ingolstadt, München und Oberbayern; Beratung, Belehrungen und Befragungen sind bundesweit per Video möglich. Begehungen finden im Betrieb statt.

Darf die betriebsärztliche Betreuung per Video erfolgen?

Nur in Teilen. Nach § 6 des Mustertexts der DGUV Vorschrift 2 ist die Betreuung grundsätzlich in Präsenz zu erbringen. In der Regelbetreuung nach Anlage 1 und 2 darf bis zu ein Drittel der Leistungen digital erbracht werden, wenn der Betrieb durch eine Erstbegehung bekannt ist; Träger können bis zu 50 Prozent zulassen. Die Erstbegehung, weitere Begehungen und Untersuchungen finden in Präsenz statt. Beratung, Belehrungen und Befragungen bieten wir bundesweit per Video an.

Was kostet die betriebsärztliche Betreuung?

Den Umfang bestimmen die vereinbarte Einsatzzeit sowie Art und Zahl der Vorsorgetermine. Für Büro-, Handels- und Verwaltungsbetriebe bis 30 Beschäftigte gibt es einen festen Monatsbetrag. Ein Pauschalangebot mit dem Betrag erhalten Sie auf Anfrage, nach einem kurzen Gespräch.

Unterstützen Sie auch bei der psychischen Gefährdungsbeurteilung?

Ja. Wir führen Mitarbeiterbefragungen durch, von der Vorbereitung über Durchführung und Auswertung bis zur Ableitung von Maßnahmen.

Ersetzt die Berufsgenossenschaft den Betriebsarzt?

Nein. Die Berufsgenossenschaft ist Ihr Unfallversicherungsträger und schreibt mit der DGUV Vorschrift 2 die betriebsärztliche Betreuung vor, übernimmt sie aber nicht. Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt der Arbeitgeber selbst.

Wie läuft ein Wechsel vom bisherigen Anbieter?

Sie kündigen den bestehenden Vertrag zum vereinbarten Termin. Wir übernehmen die vorhandene Dokumentation, also Gefährdungsbeurteilung, Vorsorgekartei und Jahresberichte, und planen die anstehenden Termine, damit möglichst keine Lücke entsteht. Den Starttermin stimmen wir mit Ihnen ab.

Alle Fragen nach Thema →

Kontakt

Unverbindliche Anfrage

Beschreiben Sie Ihr Anliegen und Ihren Betrieb. Für Rückfragen erreichen Sie uns auch per E-Mail.

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Telefon

+49 841 9008003

Anschrift

Dr. med. Wolfgang Hilla GmbH
Eisvogelstr. 21
85051 Ingolstadt

Vor Ort und per Video

Begehung und Betreuung im Raum Ingolstadt, München und Oberbayern; Beratung, Belehrungen, Schulungen und Befragungen bundesweit per Video.

Beratungsgespräch am runden Tisch in einem hellen Besprechungsraum