Betriebsärztlicher Dienst der Dr. med. Wolfgang Hilla GmbH
Betriebsarzt für Unternehmen
Wir betreuen Betriebe im Raum Ingolstadt, München und Oberbayern betriebsärztlich nach DGUV Vorschrift 2; Beratung, Belehrungen und Befragungen übernehmen wir bundesweit per Video. Bei den Begehungen lernen wir Ihren Betrieb kennen; viele Pflichtleistungen bieten wir als Pauschalangebot an.
Leistungen
Betriebsärztliche Betreuung und ergänzende Leistungen
Grundlage ist die betriebsärztliche Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2. Ergänzende Leistungen vereinbaren Sie einzeln oder im Rahmen der laufenden Betreuung, viele davon als Pauschale.
Betreuung und Pflichten 4 Leistungen
Betriebsärztliche BetreuungBestellung, Begehung, Gefährdungsbeurteilung, Vorsorge und Jahresbericht im vereinbarten Umfang nach DGUV Vorschrift 2. Arbeitsmedizinische VorsorgePflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) EignungsbeurteilungenFahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten, Absturzgefahr, Atemschutz Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)Per Video, im Betrieb oder als Selbstlernmodul, mit ärztlicher BescheinigungPrävention und Gesundheit 6 Leistungen
Psychische GesundheitVertrauliche Sprechstunde für Beschäftigte, Beratung für Führungskräfte Psychische GefährdungsbeurteilungBefragung, Auswertung und Maßnahmenbericht nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)Gespräch, Stufenplan und Begleitung nach § 167 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) Training für FührungskräftePsychische Gesundheit, Abhängigkeit, Pflichtenübertragung, Ergonomie und Befähigung, in vier Online-Modulen Betriebliche GesundheitsförderungMaßnahmen aus Gefährdungsbeurteilung und Fehlzeitenanalyse Gesundheitsmanagement (BGM)Gesundheit in den Managementprozessen des Betriebs verankernAuch ohne laufende Betreuung
Pauschalangebote für Pflichtleistungen
Belehrung, Unterweisung, Mutterschutzbeurteilung und weitere Leistungen bieten wir als Pauschalangebot je Person oder je Betrieb an. Das Angebot erhalten Sie vorab schriftlich.
Schnellcheck
Vorsorge und Betreuung vorab einschätzen
Mit zwei Online-Werkzeugen sehen Sie, welche Vorsorge für Ihre Tätigkeiten ansteht und welche Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 für Ihren Betrieb gilt.
Aktuelles · Geänderte Vorschriften
Alle aktuellen Hinweise →Weitere Informationen
Branchen, Rechtsgrundlagen und Fragen
Typische Pflichten für Ihre Branche, die Gesetze und Vorschriften, die für jeden Betrieb gelten, und kurze Antworten auf häufige Fragen.
Typische Pflichten nach Branche
Für fünf Branchen nennen wir die Pflichten, die in Betrieben dieser Art am häufigsten offen sind. Den genauen Umfang klären Vorsorge- und Eignungs-Check und Erstgespräch.
- Betriebsarzt bestellen, bis 20 Beschäftigte als Regelbetreuung nach Anlage 1
- Angebotsvorsorge Bildschirmarbeit
- Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastung
- Pflicht- und Angebotsvorsorge je nach Gefährdung: Lärm, Hautbelastung, Atemschutz
- Eignungsbeurteilungen für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten
- Jährliche Unterweisung nach § 12 ArbSchG und § 4 DGUV Vorschrift 1
- Vorsorge bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, einschließlich Impfangebot
- Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz, gebündelt nach Arbeitsbereichen und Tätigkeiten
- Hautschutz und Nadelstichverletzungen im Hygieneplan
- Belehrung nach § 43 IfSG vor Tätigkeitsaufnahme, Folgebelehrung nach Aufnahme der Tätigkeit und danach alle zwei Jahre
- Hautschutz bei Feuchtarbeit, Vorsorge abhängig von der Dauer
- Betriebsarzt-Bestellung auch bei Saison- und Aushilfskräften erforderlich
- Vorsorge bei Infektionsgefährdung, einschließlich Impfberatung
- Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz
- Psychische Belastung in der Gefährdungsbeurteilung
- Der Vorsorge- und Eignungs-Check zeigt anhand Ihrer Tätigkeiten, welche Vorsorge und Beurteilungen in Betracht kommen
- Auf Anfrage ordnen wir Ihren Betrieb anhand von Branche und Beschäftigtenzahl ein
- Nach einem kurzen Gespräch erhalten Sie ein Angebot für Ihren Betrieb
Gesetze und Vorschriften, die für jeden Betrieb gelten
Betriebsärztliche Betreuung, Neufassung (Mustertext Stand Dezember 2025; Inkrafttreten je Unfallversicherungsträger)
Bestellung von Betriebsärzten
Arbeitsschutzausschuss bei mehr als 20 Beschäftigten
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Gefährdungsbeurteilung
Mutterschutzbeurteilung für jede Tätigkeit, unabhängig von einer Schwangerschaft
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Prüfungen und Eignung bei Arbeitsmitteln
Angaben zu Rechtsgrundlagen sind allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Die Links führen zum amtlichen Wortlaut. Was die Neufassung der DGUV Vorschrift 2 für Ihren Betrieb bedeutet, erläutert die DGUV Regel 100-002. Zuletzt geprüft im Oktober 2026.
Häufige Fragen zur betriebsärztlichen Betreuung
Was Betriebe vor der Bestellung eines Betriebsarztes am häufigsten wissen wollen: Pflicht, Termine, Region, Kosten und der Wechsel vom bisherigen Anbieter.
Ab wann braucht ein Betrieb einen Betriebsarzt?
Sobald ein Unternehmen Beschäftigte (Mitarbeiter) hat, ist betriebsärztliche Betreuung vorgeschrieben. Nach dem Mustertext der DGUV Vorschrift 2 gilt bis 20 Beschäftigte die Regelbetreuung nach Anlage 1 ohne Stundenrechnung; ab 21 richten sich Umfang und Einsatzzeit nach Betreuungsgruppe und Beschäftigtenzahl. Teilzeitkräfte zählen im Jahresdurchschnitt mit 0,5, 0,75 oder 1,0. Verbindlich ist die Fassung des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Wie schnell ist ein Termin möglich?
Den Termin stimmen wir nach Ihrer Anfrage direkt mit Ihnen ab. Begehungen, Untersuchungen und erstmalige Vorsorgetermine finden im Betrieb statt; Beratung, Belehrungen und Befragungen sind auch per Video möglich.
In welcher Region betreuen Sie Unternehmen?
Vor-Ort-Termine vereinbaren wir mit Betrieben im Raum Ingolstadt, München und Oberbayern; Beratung, Belehrungen und Befragungen sind bundesweit per Video möglich. Begehungen finden im Betrieb statt.
Darf die betriebsärztliche Betreuung per Video erfolgen?
Nur in Teilen. Nach § 6 des Mustertexts der DGUV Vorschrift 2 ist die Betreuung grundsätzlich in Präsenz zu erbringen. In der Regelbetreuung nach Anlage 1 und 2 darf bis zu ein Drittel der Leistungen digital erbracht werden, wenn der Betrieb durch eine Erstbegehung bekannt ist; Träger können bis zu 50 Prozent zulassen. Die Erstbegehung, weitere Begehungen und Untersuchungen finden in Präsenz statt. Beratung, Belehrungen und Befragungen bieten wir bundesweit per Video an.
Was kostet die betriebsärztliche Betreuung?
Den Umfang bestimmen die vereinbarte Einsatzzeit sowie Art und Zahl der Vorsorgetermine. Für Büro-, Handels- und Verwaltungsbetriebe bis 30 Beschäftigte gibt es einen festen Monatsbetrag. Ein Pauschalangebot mit dem Betrag erhalten Sie auf Anfrage, nach einem kurzen Gespräch.
Unterstützen Sie auch bei der psychischen Gefährdungsbeurteilung?
Ja. Wir führen Mitarbeiterbefragungen durch, von der Vorbereitung über Durchführung und Auswertung bis zur Ableitung von Maßnahmen.
Ersetzt die Berufsgenossenschaft den Betriebsarzt?
Nein. Die Berufsgenossenschaft ist Ihr Unfallversicherungsträger und schreibt mit der DGUV Vorschrift 2 die betriebsärztliche Betreuung vor, übernimmt sie aber nicht. Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt der Arbeitgeber selbst.
Wie läuft ein Wechsel vom bisherigen Anbieter?
Sie kündigen den bestehenden Vertrag zum vereinbarten Termin. Wir übernehmen die vorhandene Dokumentation, also Gefährdungsbeurteilung, Vorsorgekartei und Jahresberichte, und planen die anstehenden Termine, damit möglichst keine Lücke entsteht. Den Starttermin stimmen wir mit Ihnen ab.
Kontakt
Unverbindliche Anfrage
Beschreiben Sie Ihr Anliegen und Ihren Betrieb. Für Rückfragen erreichen Sie uns auch per E-Mail.
Telefon
Anschrift
Dr. med. Wolfgang Hilla GmbH
Eisvogelstr. 21
85051 Ingolstadt
Vor Ort und per Video
Begehung und Betreuung im Raum Ingolstadt, München und Oberbayern; Beratung, Belehrungen, Schulungen und Befragungen bundesweit per Video.