§ 167 Abs. 2 SGB IX
War eine beschäftigte Person innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, am Stück oder in Summe, muss der Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten. Ein geführtes Verfahren mit ärztlicher Belastungsempfehlung und Stufenplan verkürzt in vielen Fällen die Ausfallzeit und belegt, dass der Arbeitgeber das Verfahren angeboten hat. Die Begleitung bieten wir auch als Fallpauschale.