Arbeitsbedingungen statt Diagnosen
Nach § 5 Abs. 3 Nr. 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind psychische Belastungen bei der Arbeit Teil der Gefährdungsbeurteilung. Beurteilt werden Arbeitsbedingungen, nicht Personen. In Schichtsystemen stehen Lage und Dauer der Arbeitszeit, Schichtfolgen, Arbeitsintensität, Unterbrechungen, Übergaben und Handlungsspielraum im Vordergrund. Die allgemeine Methodik beschreibt der Beitrag Psychische Gefährdungsbeurteilung.
Rahmen des Arbeitszeitgesetzes
Das Arbeitszeitgesetz begrenzt die tägliche Arbeitszeit, schreibt Ruhezeiten und Pausen vor und verpflichtet in § 6, die Arbeitszeit von Nacht- und Schichtarbeitern nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen. Nachtarbeitnehmer haben Anspruch auf arbeitsmedizinische Untersuchung vor Beginn und danach in Abständen von drei Jahren, ab dem 50. Lebensjahr jährlich. Die Einhaltung des Gesetzes ist Voraussetzung, ersetzt aber die Gefährdungsbeurteilung nicht.
Beurteilungseinheiten und Erhebung
Sinnvolle Einheiten sind Teams mit ähnlichen Aufgaben und Schichtbedingungen, etwa die Nachtschicht einer Station oder die Kommissionierung. Befragungen eignen sich bei Gruppen, die groß genug sind, um die Anonymität der Antworten zu wahren; bei kleinen Teams sind moderierte Gespräche oder Beobachtungsinterviews vorzuziehen, und die Grenzen der Anonymität sind vorab zu klären. Eine Zufriedenheitsbefragung deckt die Belastungsmerkmale nicht ab.
Belastungsmerkmale
Belastungsmerkmale in Schichtsystemen sind kurze Wechsel zwischen Spät- und Frühschicht, lange Schichtblöcke, kurzfristige Einspringdienste, hohe Arbeitsintensität durch Personalausfall, unklare Übergaben, fehlende Pausen, Alleinarbeit in der Nacht und geringe Einflussmöglichkeiten auf den Dienstplan. Arbeitswissenschaftliche Empfehlungen sprechen für vorwärts rotierende Schichtfolgen, wenige Nachtschichten in Folge und planbare freie Tage.
Maßnahmen an der Organisation
Vorrang haben Maßnahmen an den Arbeitsbedingungen: Schichtplangestaltung nach arbeitswissenschaftlichen Empfehlungen, verlässliche Dienstpläne mit Vorlauf, geregelte Übergaben, klare Zuständigkeiten, realistische Personalbemessung und Regeln für Einspringdienste. Angebote zur individuellen Stressbewältigung können ergänzen, ersetzen aber keine Änderung der Bedingungen.
Zur Beratung der Beschäftigten gehören Hinweise zur Schlafhygiene: nach der Nachtschicht möglichst bald in einem abgedunkelten, ruhigen und kühlen Raum schlafen und Störungen durch Telefon und Haushalt ausschließen; vor der ersten Nachtschicht ein kurzer Schlaf am Nachmittag; Koffein nur in der ersten Hälfte der Nachtschicht, keine schweren Mahlzeiten in der Nacht; helles Licht zu Beginn der Schicht, auf dem Heimweg am Morgen gedämpftes Licht oder eine Sonnenbrille; nach einem Block von Nachtschichten ausreichend freie Tage. Alkohol als Einschlafhilfe verschlechtert die Schlafqualität.
Wirksamkeit und Praxis
Nach § 6 ArbSchG sind Beurteilung, Maßnahmen und Ergebnis der Überprüfung zu dokumentieren. Ein festes Wiederholungsintervall gibt es nicht; die Beurteilung ist bei Änderungen des Schichtsystems oder der Personalsituation zu aktualisieren. Wir führen Befragungen zur psychischen Belastung online durch, moderieren Workshops im Betrieb oder per Video und beraten zur Schichtplangestaltung. Vor-Ort-Termine vereinbaren wir mit Betrieben im Raum Ingolstadt, München und Oberbayern; Beratung und Besprechungen sind bundesweit per Video möglich.