Betriebsärztlicher Dienst der Dr. med. Wolfgang Hilla GmbH
Wir betreuen Betriebe im Raum Ingolstadt und München betriebsärztlich nach DGUV Vorschrift 2; Beratung, Belehrungen und Befragungen übernehmen wir bundesweit per Video. Ein Facharzt für Arbeitsmedizin bleibt Ihr fester Ansprechpartner, und viele Pflichtleistungen bieten wir als Pauschale an.
Leistungen
Grundlage ist die betriebsärztliche Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2. Ergänzende Leistungen vereinbaren Sie einzeln oder im Rahmen der laufenden Betreuung, viele davon als Pauschale.
Auch ohne laufende Betreuung
Pauschalangebote für Pflichtleistungen
Belehrung, Unterweisung, Mutterschutzbeurteilung und weitere Leistungen bieten wir als Pauschale je Person oder je Betrieb an; den Betrag erhalten Sie vor der Beauftragung schriftlich.
Schnellcheck
Der Schnellcheck gibt Unternehmen eine erste fachliche Orientierung: welche Vorsorge- und Eignungsanlässe sich aus den Tätigkeiten im Betrieb ergeben und welche Betreuungsform nach DGUV Vorschrift 2 für die Betriebsgröße gilt. Die Ergebnisse bereiten eine unverbindliche Anfrage vor und ersetzen keine Beurteilung im Einzelfall.
Weitere Informationen
Typische Pflichten für Ihre Branche, die Gesetze und Vorschriften, die für jeden Betrieb gelten, und kurze Antworten auf häufige Fragen.
Für fünf Branchen nennen wir die Pflichten, die in Betrieben dieser Art am häufigsten offen sind. Den genauen Umfang klären Vorsorge- und Eignungscheck und Erstgespräch.
Betriebsärztliche Betreuung, Neufassung 2026 (Inkrafttreten je Unfallversicherungsträger)
Bestellung von Betriebsärzten
Arbeitsschutzausschuss ab 21 Beschäftigten
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Gefährdungsbeurteilung
Mutterschutzbeurteilung für jede Tätigkeit, unabhängig von einer Schwangerschaft
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Prüfungen und Eignung bei Arbeitsmitteln
Angaben zu Rechtsgrundlagen sind allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Die Verweise führen jeweils auf den amtlichen Wortlaut. Was die Neufassung der DGUV Vorschrift 2 für Ihren Betrieb bedeutet, erläutert die DGUV Regel 100-002. Zuletzt geprüft am 14. September 2026.
Angaben zu Rechtsgrundlagen sind allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Die Verweise führen jeweils auf den amtlichen Wortlaut. Was die Neufassung der DGUV Vorschrift 2 für Ihren Betrieb bedeutet, erläutert die DGUV Regel 100-002. Zuletzt geprüft am 14. September 2026.
Kurze Antworten auf die Fragen, die Betriebe vor der Bestellung eines Betriebsarztes am häufigsten stellen.
Sobald ein Unternehmen Beschäftigte (Mitarbeiter) hat, ist betriebsärztliche Betreuung vorgeschrieben. Bis 20 Beschäftigte gilt die vereinfachte Betreuung nach Anlage 1 ohne Stundenrechnung; ab 21 richten sich Umfang und Einsatzzeit nach Betreuungsgruppe und Beschäftigtenzahl (DGUV Vorschrift 2).
Den Termin stimmen wir nach Ihrer Anfrage direkt mit Ihrem festen ärztlichen Ansprechpartner ab. Termine finden im Betrieb oder per Video statt.
Vor Ort betreuen wir Betriebe im Raum Ingolstadt, München, Bayern und Oberbayern; Beratung, Belehrungen und Befragungen laufen bundesweit per Video.
Den Umfang bestimmen die vereinbarte Einsatzzeit sowie Art und Zahl der Vorsorgeuntersuchungen. Für Büro-, Handels- und Verwaltungsbetriebe bis 30 Beschäftigte gibt es einen festen Monatsbetrag. Ein Pauschalangebot mit dem Betrag erhalten Sie auf Anfrage, nach einem kurzen Gespräch.
Ja. Wir führen Mitarbeiterbefragungen durch, von der Vorbereitung über Durchführung und Auswertung bis zur Ableitung von Maßnahmen.
Nein. Die Berufsgenossenschaft ist Ihr Unfallversicherungsträger und schreibt mit der DGUV Vorschrift 2 die betriebsärztliche Betreuung vor, übernimmt sie aber nicht. Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt der Arbeitgeber selbst.
Sie kündigen den bestehenden Vertrag zum vereinbarten Termin. Wir übernehmen die vorhandene Dokumentation, also Gefährdungsbeurteilung, Vorsorgekartei und Jahresberichte, und planen die anstehenden Termine, sodass keine Lücke entsteht. Den Starttermin stimmen wir mit Ihnen ab.
Kontakt
Beschreiben Sie Ihr Anliegen und Ihren Betrieb. Für Rückfragen erreichen Sie uns auch per E-Mail.
Anschrift
Dr. med. Wolfgang Hilla GmbH
Eisvogelstr. 21
85051 Ingolstadt
Unternehmen
Betriebsmedizin Plus ist der betriebsärztliche Dienst der Dr. med. Wolfgang Hilla GmbH, Ingolstadt, unter ärztlicher Leitung eines Facharztes für Arbeitsmedizin.
Vor Ort und per Video
Begehung und Betreuung im Raum Ingolstadt, München und Oberbayern; Beratung, Belehrungen, Schulungen und Befragungen bundesweit per Video.