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Betriebsärztlicher Dienst der Dr. med. Wolfgang Hilla GmbH

Betriebsarzt für Unternehmen

Wir betreuen Betriebe im Raum Ingolstadt und München betriebsärztlich nach DGUV Vorschrift 2; Beratung, Belehrungen und Befragungen übernehmen wir bundesweit per Video. Ein Facharzt für Arbeitsmedizin bleibt Ihr fester Ansprechpartner, und viele Pflichtleistungen bieten wir als Pauschale an.

Fachärztliche LeitungFacharzt für Arbeitsmedizin, fester Ansprechpartner
Ingolstadt · München · OberbayernBegehung und Betreuung vor Ort
Bundesweit per VideoBeratung, Belehrung und Befragung
Dr. med. Wolfgang Hilla
Dr. med. Wolfgang HillaFacharzt für Arbeitsmedizin · Ärztliche Leitung

Leistungen

Betriebsärztliche Betreuung und ergänzende Leistungen

Grundlage ist die betriebsärztliche Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2. Ergänzende Leistungen vereinbaren Sie einzeln oder im Rahmen der laufenden Betreuung, viele davon als Pauschale.

Alle Leistungen im Überblick →

Auch ohne laufende Betreuung

Pauschalangebote für Pflichtleistungen

Belehrung, Unterweisung, Mutterschutzbeurteilung und weitere Leistungen bieten wir als Pauschale je Person oder je Betrieb an; den Betrag erhalten Sie vor der Beauftragung schriftlich.

Pauschalangebote

Schnellcheck

Vorsorgeanlässe und Betreuungsumfang ermitteln

Der Schnellcheck gibt Unternehmen eine erste fachliche Orientierung: welche Vorsorge- und Eignungsanlässe sich aus den Tätigkeiten im Betrieb ergeben und welche Betreuungsform nach DGUV Vorschrift 2 für die Betriebsgröße gilt. Die Ergebnisse bereiten eine unverbindliche Anfrage vor und ersetzen keine Beurteilung im Einzelfall.

Vorsorge- und Eignungscheck: Vorsorge und Eignungsbeurteilung Sie wählen Tätigkeiten aus und erhalten Anlässe mit ArbMedVV-Fundstellen. Vorsorge- und Eignungscheck starten → Betreuungsform und Einsatzzeit Sie stellen die Beschäftigtenzahl ein und sehen die Betreuungsform nach DGUV Vorschrift 2. Einsatzzeit berechnen →

Weitere Informationen

Branchen, Rechtsgrundlagen und Fragen

Typische Pflichten für Ihre Branche, die Gesetze und Vorschriften, die für jeden Betrieb gelten, und kurze Antworten auf häufige Fragen.

Typische Pflichten nach Branche

Für fünf Branchen nennen wir die Pflichten, die in Betrieben dieser Art am häufigsten offen sind. Den genauen Umfang klären Vorsorge- und Eignungscheck und Erstgespräch.

Büro, Handel, Verwaltung
  • Betriebsarzt bestellen, bis 20 Beschäftigte als vereinfachte Betreuung
  • Angebotsvorsorge Bildschirmarbeit
  • Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastung
Zur Grundbetreuung →
Handwerk, Produktion, Logistik
  • Pflicht- und Angebotsvorsorge je nach Gefährdung: Lärm, Hautkontakt, Atemschutz
  • Eignungsbeurteilungen für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten
  • Jährliche Unterweisung nach § 12 ArbSchG und § 4 DGUV Vorschrift 1
Zur Vorsorge →
Praxis, Pflege, Labor
  • Vorsorge bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, einschließlich Impfangebot
  • Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz, gebündelt nach Arbeitsbereichen und Tätigkeiten
  • Hautschutz und Nadelstichverletzungen im Hygieneplan
Zur Vorsorge →
Gastronomie, Lebensmittel, Küche
  • Belehrung nach § 43 IfSG vor Tätigkeitsaufnahme, danach alle zwei Jahre
  • Hautschutz bei Feuchtarbeit, Vorsorge abhängig von der Dauer
  • Betriebsarzt-Bestellung auch bei Saison- und Aushilfskräften erforderlich
Zur Belehrung →
Kita, Schule, soziale Einrichtungen
  • Vorsorge bei Infektionsgefährdung, einschließlich Impfberatung
  • Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz
  • Psychische Belastung in der Gefährdungsbeurteilung
Zur psychischen Gefährdungsbeurteilung →
Weitere Branchen
  • Der Vorsorge- und Eignungscheck zeigt anhand Ihrer Tätigkeiten, welche Vorsorge und Beurteilungen in Betracht kommen
  • Auf Anfrage ordnen wir Ihren Betrieb anhand von Branche und Beschäftigtenzahl ein
  • Nach einem kurzen Gespräch erhalten Sie ein Angebot für Ihren Betrieb
Vorsorge- und Eignungscheck starten →

Gesetze und Vorschriften, die für jeden Betrieb gelten

DGUV Vorschrift 2

Betriebsärztliche Betreuung, Neufassung 2026 (Inkrafttreten je Unfallversicherungsträger)

§ 2 ASiG

Bestellung von Betriebsärzten

§ 11 ASiG

Arbeitsschutzausschuss ab 21 Beschäftigten

ArbMedVV

Arbeitsmedizinische Vorsorge

§ 5 ArbSchG

Gefährdungsbeurteilung

§ 10 MuSchG

Mutterschutzbeurteilung für jede Tätigkeit, unabhängig von einer Schwangerschaft

§ 167 SGB IX

Betriebliches Eingliederungsmanagement

BetrSichV

Prüfungen und Eignung bei Arbeitsmitteln

Angaben zu Rechtsgrundlagen sind allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Die Verweise führen jeweils auf den amtlichen Wortlaut. Was die Neufassung der DGUV Vorschrift 2 für Ihren Betrieb bedeutet, erläutert die DGUV Regel 100-002. Zuletzt geprüft am 14. September 2026.

Angaben zu Rechtsgrundlagen sind allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Die Verweise führen jeweils auf den amtlichen Wortlaut. Was die Neufassung der DGUV Vorschrift 2 für Ihren Betrieb bedeutet, erläutert die DGUV Regel 100-002. Zuletzt geprüft am 14. September 2026.

Antworten zum Betriebsarzt

Kurze Antworten auf die Fragen, die Betriebe vor der Bestellung eines Betriebsarztes am häufigsten stellen.

Ab wann braucht ein Betrieb einen Betriebsarzt?

Sobald ein Unternehmen Beschäftigte (Mitarbeiter) hat, ist betriebsärztliche Betreuung vorgeschrieben. Bis 20 Beschäftigte gilt die vereinfachte Betreuung nach Anlage 1 ohne Stundenrechnung; ab 21 richten sich Umfang und Einsatzzeit nach Betreuungsgruppe und Beschäftigtenzahl (DGUV Vorschrift 2).

Wie schnell ist ein Termin möglich?

Den Termin stimmen wir nach Ihrer Anfrage direkt mit Ihrem festen ärztlichen Ansprechpartner ab. Termine finden im Betrieb oder per Video statt.

In welcher Region betreuen Sie Unternehmen?

Vor Ort betreuen wir Betriebe im Raum Ingolstadt, München, Bayern und Oberbayern; Beratung, Belehrungen und Befragungen laufen bundesweit per Video.

Was kostet die betriebsärztliche Betreuung?

Den Umfang bestimmen die vereinbarte Einsatzzeit sowie Art und Zahl der Vorsorgeuntersuchungen. Für Büro-, Handels- und Verwaltungsbetriebe bis 30 Beschäftigte gibt es einen festen Monatsbetrag. Ein Pauschalangebot mit dem Betrag erhalten Sie auf Anfrage, nach einem kurzen Gespräch.

Unterstützen Sie auch bei der psychischen Gefährdungsbeurteilung?

Ja. Wir führen Mitarbeiterbefragungen durch, von der Vorbereitung über Durchführung und Auswertung bis zur Ableitung von Maßnahmen.

Ersetzt die Berufsgenossenschaft den Betriebsarzt?

Nein. Die Berufsgenossenschaft ist Ihr Unfallversicherungsträger und schreibt mit der DGUV Vorschrift 2 die betriebsärztliche Betreuung vor, übernimmt sie aber nicht. Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt der Arbeitgeber selbst.

Wie läuft ein Wechsel vom bisherigen Anbieter?

Sie kündigen den bestehenden Vertrag zum vereinbarten Termin. Wir übernehmen die vorhandene Dokumentation, also Gefährdungsbeurteilung, Vorsorgekartei und Jahresberichte, und planen die anstehenden Termine, sodass keine Lücke entsteht. Den Starttermin stimmen wir mit Ihnen ab.

Alle Fragen nach Thema →

Kontakt

Unverbindliche Anfrage

Beschreiben Sie Ihr Anliegen und Ihren Betrieb. Für Rückfragen erreichen Sie uns auch per E-Mail.

Versand über unseren Formulardienst; wir nutzen Ihre Angaben nicht zu Werbezwecken. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

Anschrift

Dr. med. Wolfgang Hilla GmbH
Eisvogelstr. 21
85051 Ingolstadt

Unternehmen

Betriebsmedizin Plus ist der betriebsärztliche Dienst der Dr. med. Wolfgang Hilla GmbH, Ingolstadt, unter ärztlicher Leitung eines Facharztes für Arbeitsmedizin.

Vor Ort und per Video

Begehung und Betreuung im Raum Ingolstadt, München und Oberbayern; Beratung, Belehrungen, Schulungen und Befragungen bundesweit per Video.

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