Eignungsbeurteilungen
Eignungsbeurteilungen durch den Betriebsarzt

Mit unserer Erfahrung in der arbeitsmedizinischen Betreuung begleiten wir Unternehmen bei der verlässlichen Durchführung von Eignungsbeurteilungen – rechtssicher, praxisnah und individuell auf den konkreten Arbeitsplatz zugeschnitten.
Eignungsbeurteilungen dienen dazu, sicherzustellen, dass Beschäftigte ihre Tätigkeiten ohne Gefährdung der eigenen Gesundheit oder der anderer ausüben können. Sie basieren auf einem definierten Anforderungsprofil und erfolgen nur bei Vorliegen klarer rechtlicher oder betrieblicher Grundlagen.
Schritte einer Eignungsbeurteilung
1. Beurteilung der gesundheitlichen Eignung für spezifische Tätigkeiten
Prüfung, ob Beschäftigte – gemessen an körperlichen und psychischen Anforderungen – für eine Tätigkeit geeignet sind. Dies erfolgt unter Berücksichtigung arbeitsplatzspezifischer Belastungen und rechtlicher Vorgaben.
2. Gesetzliche und betriebliche Anlässe für Eignungsbeurteilungen
Eignungsuntersuchungen sind z. B. für Fahrpersonal, Piloten oder Personen im Strahlenschutz gesetzlich vorgeschrieben. Auch betriebliche Regelwerke wie Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können Eignungsnachweise erforderlich machen. Siehe auch Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV).
3. Eignungsuntersuchungen vor Einstellung
Vor der Einstellung kann ein Unternehmen bei berechtigtem Interesse und freiwilliger Einwilligung der Bewerberin oder des Bewerbers die gesundheitliche Eignung durch einen Betriebsarzt prüfen lassen – etwa zur Vermeidung von gesunheitlichen Fehlbelastungen.
4. Eignungsbeurteilungen im laufenden Arbeitsverhältnis
Bei begründeten Zweifeln an der gesundheitlichen Eignung (z. B. nach längerer Krankheit, bei Veränderung der Tätigkeit oder neuem Tätigkeitsfeld) kann eine Eignungsbeurteilung erforderlich sein – vorausgesetzt, sie ist verhältnismäßig und basiert auf nachvollziehbaren Anlässen.
5. Verhältnismäßigkeit als rechtliche Grundlage
Eignungsbeurteilungen dürfen nicht pauschal erfolgen. Sie müssen geeignet, erforderlich und angemessen sein. Die Gefährdungsbeurteilung allein reicht nicht aus – es bedarf zusätzlicher Dokumentation und arbeitsrechtlicher Grundlage.
Praxischeck: Voraussetzungen für eine rechtssichere Eignungsbeurteilung
✔ Klärung der rechtlichen Grundlage (z. B. gesetzlich, tariflich oder durch Betriebsvereinbarung)
✔ Prüfung der Verhältnismäßigkeit im konkreten Fall
✔ Begründete Zweifel an der Eignung oder konkrete Arbeitsplatzanforderungen dokumentieren
✔ Ärztliche Beurteilung durch informierten Betriebsarzt veranlassen
✔ Einhaltung des Datenschutzes – Weitergabe der gesundheitlichen Eignungsberurteilung an den Arbeitgeber nur mit Zustimmung des Beschäftigten
✔ Konsequente Umsetzung bei Einschränkungen der Eignung im Rahmen des Arbeitseinsatzes