§§ 12, 13 ArbSchG
Training für Führungskräfte
Führungskräfte entscheiden mit, ob Arbeitsschutz im Betrieb umgesetzt wird. Sie erkennen Auffälligkeiten in der Regel zuerst und tragen übertragene Pflichten, die im Ernstfall haftungsrelevant sind. Die Trainings vermitteln, was Führungskräfte erkennen, ansprechen und schriftlich regeln müssen.
Leistungsumfang
Führung und psychische Gesundheit
Führungskräfte lernen, Warnsignale zu erkennen, Gespräche zu führen und Grenzen zu wahren.
Abhängigkeitserkrankungen
Das Modul reicht vom Verdacht bis zum Stufengespräch und klärt die Rollenverteilung zwischen Führung, Betriebsrat und Betriebsarzt.
Pflichtenübertragung
Das Modul zeigt, was schriftlich übertragen werden muss, damit die Übertragung wirksam ist, und was in der Verantwortung der Geschäftsführung bleibt.
Ergonomie und Befähigung
Das Modul verbindet die ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze mit der Frage, ob Beschäftigte für übertragene Aufgaben befähigt sind (§ 7 Arbeitsschutzgesetz, ArbSchG). Die vier Online-Module bieten wir als Pauschale.
Ablauf
01
Themen abstimmen
Wir wählen die Themen nach Branche, Vorfällen und Führungskreis aus.
02
Durchführung
Die Trainings finden im Betrieb, als Live-Webinar oder als Aufzeichnung für neue Führungskräfte statt. Jedes Modul dauert 90 Minuten und nutzt Fallbeispiele aus dem eigenen Betrieb.
03
Nachweis
Die Teilnahme wird für die Arbeitsschutzorganisation dokumentiert.
04
Auffrischung
Das Training wird jährlich wiederholt, neue Führungskräfte erhalten Zugang zur Aufzeichnung.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Die häufigsten Fragen zu dieser Leistung, kurz beantwortet. Alles Weitere klären wir im Gespräch.
Wie groß darf die Gruppe sein?
Im Präsenztermin sind bis 20 Personen sinnvoll, im Webinar auch mehr. Fallarbeit ist bis zwölf Teilnehmende am wirksamsten.
Gilt das Training als Unterweisung?
Die Trainings ergänzen die Unterweisung nach § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), ersetzen sie aber nicht vollständig.
Rechtsgrundlagen und Quellen
Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden Gesetzestexte und Veröffentlichungen der zuständigen Stellen.
Gesetzestexte und Veröffentlichungen der zuständigen Stellen
Bundesministerium der Justiz — Umfang und Anlässe der Pflichtunterweisung.
§ 13 ArbSchG — Verantwortliche Personen
Bundesministerium der Justiz — wer im Betrieb für den Arbeitsschutz einsteht.
Pflichtenübertragung nach § 13 DGUV Vorschrift 1
Berufsgenossenschaft Holz und Metall. Die Seite erläutert, worauf bei einer Übertragung zu achten ist.
Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen. Die Übersicht ist Grundlage für das Modul zu Abhängigkeitserkrankungen.
Alle Verweise wurden zuletzt im Oktober 2026 geprüft. Sie führen zu den Seiten der Herausgeber.
Training für Ihre Führungskräfte
Nach einem kurzen Gespräch erhalten Sie ein Angebot für Ihren Betrieb. Wir sind vor Ort in Ingolstadt, München und ganz Bayern tätig und beraten bundesweit per Video.