§ 5 ArbSchG · § 167 SGB IX

Psychische Gesundheit im Betrieb

Psychische Erkrankungen gehören zu den häufigsten Gründen für lange Ausfallzeiten. Als betriebsärztlicher Dienst unterstützen wir Unternehmen dabei, Belastungen früh zu erkennen, Betroffene bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz zu begleiten und Führungskräfte im Umgang damit zu beraten.

Leistungsumfang

Vertrauliche Sprechstunde

Beschäftigte können sich direkt an uns wenden, unabhängig vom Arbeitgeber und unter ärztlicher Schweigepflicht. Die Sprechstunde ist als Pauschale buchbar.

Beratung für Führungskräfte

Wir beraten zu Verhalten bei Verdacht, Gesprächsführung und dem richtigen Zeitpunkt zum Handeln. Therapeutische Aufgaben bleiben bei den Behandelnden.

Vermittlung und Anpassung

Wir vermitteln Behandlungsangebote, stimmen uns bei der betrieblichen Wiedereingliederung ab und beraten zur Anpassung von Aufgaben und Arbeitszeit.

Prävention

Wir analysieren wiederkehrende Belastungsmuster und schlagen Maßnahmen vor, die an Ursachen ansetzen statt an Symptomen.

Ablauf

01

Erstgespräch

Wir klären Situation, Belastungen und Handlungsspielräume, mit dem Unternehmen oder mit der betroffenen Person.

02

Einordnung

Wir bewerten ärztlich, ob und welche Maßnahmen sinnvoll sind.

03

Maßnahmen

Sie reichen von der Aufgabenanpassung über Führungscoaching bis zur Vermittlung von Behandlungsangeboten.

04

Nachverfolgung

Eine vereinbarte Wiedervorlage prüft, ob die Maßnahmen weiterhin wirken.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Die häufigsten Fragen zu dieser Leistung, kurz beantwortet. Alles Weitere klären wir im Gespräch.

Alle Fragen nach Thema →

Erfährt der Arbeitgeber, worüber gesprochen wurde?

Nein. Inhalte der Sprechstunde unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. An den Arbeitgeber gehen nur Empfehlungen, wenn die betroffene Person zustimmt.

Ersetzt die Sprechstunde eine Psychotherapie?

Nein. Wir ordnen ein, beraten und vermitteln. Die Behandlung übernehmen Fachärzte und Psychotherapeuten.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden Gesetzestexte und Veröffentlichungen der zuständigen Stellen.

Gesetzestexte und Veröffentlichungen der zuständigen Stellen

Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz

Initiative Neue Qualität der Arbeit des Bundesarbeitsministeriums — Anwendungswissen für Betriebe.

Psychische Gesundheit im Betrieb (Broschüre)

Bundesministerium für Arbeit und Soziales — arbeitsmedizinische Empfehlung im Volltext.

Krisendienste Bayern

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege — Soforthilfe rund um die Uhr unter 0800 655 3000.

Suchtformen im Überblick

Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen. Die Seite bietet Grundlagen und Hilfen für Betroffene und Betriebe.

Alle Verweise wurden zuletzt im Oktober 2026 geprüft. Sie führen zu den Seiten der Herausgeber.

Psychische Gesundheit in Ihrem Unternehmen

Nach einem kurzen Gespräch erhalten Sie ein Angebot für Ihren Betrieb. Wir sind vor Ort in Ingolstadt, München und ganz Bayern tätig und beraten bundesweit per Video.