§ 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG

Psychische Gefährdungsbeurteilung

Die Beurteilung psychischer Belastung ist seit 2013 ausdrücklich Teil der Gefährdungsbeurteilung und wird von Aufsichtsbehörden geprüft. Wir führen sie als strukturierte, anonyme Mitarbeiterbefragung durch und leiten daraus Maßnahmen ab, die sich im Betrieb umsetzen lassen.

Leistungsumfang

Befragung

Wir erstellen oder passen einen Online-Fragebogen für Ihren Betrieb an, der Arbeitsinhalt, Arbeitsorganisation, soziale Beziehungen, Arbeitsumgebung und neue Arbeitsformen erfasst.

Auswertung

Wir werten die Ergebnisse nach Belastungsfaktoren und Bereichen aus und wahren die Anonymität durch eine Mindestgruppengröße.

Maßnahmen

Wir priorisieren die Vorschläge und konkretisieren sie im Workshop mit Führungskräften und Beschäftigten.

Nachweis

Der Abschlussbericht dokumentiert die Gefährdungsbeurteilung einschließlich Wirksamkeitskontrolle. Das Projekt ist als Pauschale buchbar.

Ablauf

01

Vorbereitung

Wir legen die Bereiche fest, binden den Betriebsrat ein und informieren die Belegschaft.

02

Befragung

Die Befragung läuft zwei bis drei Wochen. Wer noch nicht teilgenommen hat, erhält eine Erinnerung.

03

Auswertung und Workshop

Wir stellen die Ergebnisse vor und priorisieren die Maßnahmen gemeinsam.

04

Bericht und Wirksamkeitskontrolle

Wir dokumentieren und wiederholen die Beurteilung wie vereinbart.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Die häufigsten Fragen zu dieser Leistung, kurz beantwortet. Alles Weitere klären wir im Gespräch.

Alle Fragen nach Thema →

Ab welcher Betriebsgröße ist eine Befragung sinnvoll?

Pflicht ist die Beurteilung für jeden Betrieb. Als Befragung ist sie ab etwa 20 Beschäftigten sinnvoll, darunter arbeiten wir mit moderierten Gesprächen.

Bleiben die Antworten anonym?

Weitgehend. Ausgewertet wird erst ab einer Mindestgruppengröße, damit Einzelantworten so weit wie möglich nicht zurückverfolgbar sind. Die Grenzen der Anonymität klären wir vor der Befragung.

Welcher Fragebogen wird eingesetzt?

Ein Online-Fragebogen, den wir für Ihren Betrieb erstellen oder anpassen. Er deckt die Merkmalsbereiche ab, die die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) für die Beurteilung psychischer Belastung nennt: Arbeitsinhalt, Arbeitsorganisation, soziale Beziehungen, Arbeitsumgebung und neue Arbeitsformen.

Muss der Betriebsrat beteiligt werden?

Wenn ein Betriebsrat besteht, ja. Bei der Ausgestaltung der Gefährdungsbeurteilung hat er ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Wir beziehen ihn deshalb von der Vorbereitung an ein.

Wie oft muss die Beurteilung wiederholt werden?

Eine feste Frist nennt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) nicht. Die Beurteilung ist zu aktualisieren, wenn sich Arbeitsbedingungen ändern, und die Wirksamkeit der Maßnahmen ist zu überprüfen. Den Zeitpunkt der Wiederholung vereinbaren wir mit Ihnen.

Was kostet die Beurteilung?

Sie ist als Projekt pauschal buchbar, nach Betriebsgröße. Das Angebot mit allen Positionen erhalten Sie vor der Beauftragung schriftlich.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden Gesetzestexte und Veröffentlichungen der zuständigen Stellen.

Gesetzestexte und Veröffentlichungen der zuständigen Stellen

§ 5 ArbSchG — Gefährdungsbeurteilung

Bundesministerium der Justiz — verpflichtet ausdrücklich auch zur Beurteilung psychischer Belastung.

Arbeitsprogramm Psyche der GDA

Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie. Das Programm bietet Handlungshilfen von Bund, Ländern und Unfallversicherung.

Gefährdungsbeurteilung in sieben Schritten

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Die Hilfe beschreibt das Vorgehen Schritt für Schritt.

Psyche und Gesundheit in der Arbeitswelt

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung — Veröffentlichungen zu psychischer Belastung im Betrieb.

Alle Verweise wurden zuletzt im Oktober 2026 geprüft. Sie führen zu den Seiten der Herausgeber.

Psychische Gefährdungsbeurteilung für Ihren Betrieb

Nach einem kurzen Gespräch erhalten Sie ein Angebot für Ihren Betrieb. Wir sind vor Ort in Ingolstadt, München und ganz Bayern tätig und beraten bundesweit per Video.