§ 20b SGB V · § 3 Nr. 34 EStG
Betriebliche Gesundheitsförderung
Gesundheitsförderung wirkt, wenn sie an den Belastungen des Betriebs ansetzt. Wir leiten die Maßnahmen aus Gefährdungsbeurteilung, Vorsorgeergebnissen und Fehlzeitenstruktur ab und prüfen anschließend ihre Wirkung.
Leistungsumfang
Bedarfsanalyse
Wir erheben die tatsächlichen Belastungen, etwa Lastenhandhabung, Zwangshaltungen, Schichtarbeit, Stress, Lärm oder Bewegungsmangel.
Maßnahmen
Dazu zählen Bewegungstraining, Stressbewältigung, Rückenschule, Ernährungskurse und Raucherentwöhnung.
Förderung nutzen
Krankenkassen können sich an Präventionsleistungen beteiligen (§ 20b SGB V). Davon unabhängig sind Leistungen zur Gesundheitsförderung bis zum Freibetrag nach § 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz (EStG) je Beschäftigtem und Jahr steuerfrei. Die Einzelheiten klärt Ihr Steuerberater.
Wirkung prüfen
Wir vergleichen Teilnahmequote, Rückmeldungen und Fehlzeiten vor und nach der Maßnahme.
Ablauf
01
Analyse
Wir werten vorhandene Daten aus und erheben ergänzend den Bedarf.
02
Programm
Wir wählen die Maßnahmen aus und planen sie mit Terminen und Verantwortlichen.
03
Umsetzung
Die Maßnahmen laufen im Betrieb, teils mit externen Anbietern.
04
Auswertung
Der Bericht empfiehlt, welche Maßnahmen fortgeführt und welche beendet werden.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Die häufigsten Fragen zu dieser Leistung, kurz beantwortet. Alles Weitere klären wir im Gespräch.
Was übernimmt die Krankenkasse?
Viele Kassen fördern Präventionskurse und Beratung im Betrieb. Wir prüfen für Sie, welche Maßnahmen förderfähig sind.
Ist Gesundheitsförderung auch für kleine Betriebe sinnvoll?
Ja. Gezielte Einzelmaßnahmen sind in kleinen Betrieben oft wirksamer als ein umfassendes Programm.
Rechtsgrundlagen und Quellen
Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden Gesetzestexte und Veröffentlichungen der zuständigen Stellen.
Gesetzestexte und Veröffentlichungen der zuständigen Stellen
§ 20b SGB V — Betriebliche Gesundheitsförderung
Bundesministerium der Justiz — Grundlage für die Beteiligung der Krankenkassen.
Betriebliche Gesundheitsförderung
Bundesministerium für Gesundheit — Überblick über Förderung und Rahmenbedingungen.
iga-Report 40 — Wirksamkeit und Nutzen
Initiative Gesundheit und Arbeit. Der Report wertet die Studienlage zum wirtschaftlichen Nutzen aus.
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung — Grundlagen zur Gestaltung von Arbeitsplätzen.
Alle Verweise wurden zuletzt im Oktober 2026 geprüft. Sie führen zu den Seiten der Herausgeber.
Gesundheitsförderung für Ihren Betrieb
Nach einem kurzen Gespräch erhalten Sie ein Angebot für Ihren Betrieb. Wir sind vor Ort in Ingolstadt, München und ganz Bayern tätig und beraten bundesweit per Video.