§ 20b SGB V · § 3 Nr. 34 EStG

Betriebliche Gesundheitsförderung

Gesundheitsförderung wirkt, wenn sie an den Belastungen des Betriebs ansetzt. Wir leiten die Maßnahmen aus Gefährdungsbeurteilung, Vorsorgeergebnissen und Fehlzeitenstruktur ab und prüfen anschließend ihre Wirkung.

Leistungsumfang

Bedarfsanalyse

Wir erheben die tatsächlichen Belastungen, etwa Lastenhandhabung, Zwangshaltungen, Schichtarbeit, Stress, Lärm oder Bewegungsmangel.

Maßnahmen

Dazu zählen Bewegungstraining, Stressbewältigung, Rückenschule, Ernährungskurse und Raucherentwöhnung.

Förderung nutzen

Krankenkassen können sich an Präventionsleistungen beteiligen (§ 20b SGB V). Davon unabhängig sind Leistungen zur Gesundheitsförderung bis zum Freibetrag nach § 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz (EStG) je Beschäftigtem und Jahr steuerfrei. Die Einzelheiten klärt Ihr Steuerberater.

Wirkung prüfen

Wir vergleichen Teilnahmequote, Rückmeldungen und Fehlzeiten vor und nach der Maßnahme.

Ablauf

01

Analyse

Wir werten vorhandene Daten aus und erheben ergänzend den Bedarf.

02

Programm

Wir wählen die Maßnahmen aus und planen sie mit Terminen und Verantwortlichen.

03

Umsetzung

Die Maßnahmen laufen im Betrieb, teils mit externen Anbietern.

04

Auswertung

Der Bericht empfiehlt, welche Maßnahmen fortgeführt und welche beendet werden.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Die häufigsten Fragen zu dieser Leistung, kurz beantwortet. Alles Weitere klären wir im Gespräch.

Alle Fragen nach Thema →

Was übernimmt die Krankenkasse?

Viele Kassen fördern Präventionskurse und Beratung im Betrieb. Wir prüfen für Sie, welche Maßnahmen förderfähig sind.

Ist Gesundheitsförderung auch für kleine Betriebe sinnvoll?

Ja. Gezielte Einzelmaßnahmen sind in kleinen Betrieben oft wirksamer als ein umfassendes Programm.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden Gesetzestexte und Veröffentlichungen der zuständigen Stellen.

Gesetzestexte und Veröffentlichungen der zuständigen Stellen

§ 20b SGB V — Betriebliche Gesundheitsförderung

Bundesministerium der Justiz — Grundlage für die Beteiligung der Krankenkassen.

Betriebliche Gesundheitsförderung

Bundesministerium für Gesundheit — Überblick über Förderung und Rahmenbedingungen.

iga-Report 40 — Wirksamkeit und Nutzen

Initiative Gesundheit und Arbeit. Der Report wertet die Studienlage zum wirtschaftlichen Nutzen aus.

Ergonomie

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung — Grundlagen zur Gestaltung von Arbeitsplätzen.

Alle Verweise wurden zuletzt im Oktober 2026 geprüft. Sie führen zu den Seiten der Herausgeber.

Gesundheitsförderung für Ihren Betrieb

Nach einem kurzen Gespräch erhalten Sie ein Angebot für Ihren Betrieb. Wir sind vor Ort in Ingolstadt, München und ganz Bayern tätig und beraten bundesweit per Video.