Leistungen · Betriebsärztliche Betreuung

Betriebsärztliche Betreuung

Als externer Betriebsarzt übernehmen wir die betriebsärztliche Betreuung Ihres Unternehmens nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2. Bestellung, Begehungsprotokoll, Vorsorgebescheinigungen und Jahresbericht dienen Ihnen als Nachweise gegenüber Aufsicht und Berufsgenossenschaft.

Leistungsumfang

Beratung von Unternehmen

Wir beraten Arbeitgeber, Führungskräfte und Beschäftigte zu Arbeitsschutz, Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsorganisation, zur Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung und bei Planungen, solange Änderungen noch mit geringem Aufwand möglich sind.

Begehung der Arbeitsstätten

Wir begehen die Arbeitsstätten regelmäßig und mit Blick auf die tatsächliche Tätigkeit, wirken an der Gefährdungsbeurteilung und ihrer Fortschreibung mit, dokumentieren die Feststellungen und verfolgen die Maßnahmen nach.

Vorsorge und Beurteilung

Wir führen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) durch, nehmen Eignungsbeurteilungen vor, wo sie erforderlich sind, und beraten einzelne Beschäftigte zu arbeitsbedingten Gesundheitsfragen. Die ärztliche Schweigepflicht bleibt dabei gewahrt.

Rechtlicher Rahmen der Betreuung Stand 2026
GegenstandGesetz oder Vorschrift
Bestellung des Betriebsarztes § 2 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
Aufgaben des Betriebsarztes § 3 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
Grund- und betriebsspezifische Betreuung DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“
Arbeitsmedizinische Vorsorge Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
Gefährdungsbeurteilung § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Arbeitsschutzausschuss § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

Mehr zur gesetzlichen Grundlage erläutert die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

Nach Anlage 1

Ablauf

Für Betriebe bis 20 Beschäftigte werden nach dem Mustertext der DGUV Vorschrift 2 keine Einsatzstunden mehr gerechnet, sobald die Neufassung beim zuständigen Unfallversicherungsträger gilt. An ihre Stelle tritt ein Ablauf in vier Schritten.

01

Erstbegehung

Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit begehen den Betrieb, im Kleinbetrieb in der Regel in einem gemeinsamen Termin.

02

Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungen im Betrieb werden erfasst und bewertet. Die Beurteilung ist die Grundlage für alle weiteren Schritte.

03

Betreuungsplan

Daraus ergeben sich die Beratungsschwerpunkte, also welche Themen anstehen und wer sie übernimmt.

04

Betreuung nach Anlass

Danach erfolgen Einsätze nach Bedarf, etwa bei neuen Tätigkeiten, Umbauten, gesundheitlichen Beschwerden, Vorsorge oder Wiedereingliederung.

Neufassung der DGUV Vorschrift 2

Regelbetreuung nach Anlage 1 bis 20 Beschäftigte

Bis zur Neufassung endete die Regelbetreuung nach Anlage 1 bei zehn Beschäftigten. Nach dem Mustertext der DGUV Vorschrift 2 (Stand Dezember 2025) reicht sie bis 20 anrechenbare Beschäftigte. Für die Betriebe dazwischen entfällt die Stundenrechnung damit vollständig. Für die Schwelle zählen Teilzeitkräfte mit 0,5 (bis 20 Wochenstunden), 0,75 (bis 30 Stunden) oder 1,0, berechnet im Jahresdurchschnitt (§ 2 Abs. 5 des Mustertexts). Die Neufassung setzt jeder Unfallversicherungsträger selbst in Kraft, zum Beispiel die Berufsgenossenschaft Holz und Metall zum 1. April 2025, die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe, die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie und die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft zum 1. Januar 2026 sowie die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen zum 1. Juli 2026. Maßgeblich ist der Termin Ihres Trägers. Wir prüfen ihn im Erstgespräch.

Die Betreuung erfolgt nach § 6 der DGUV Vorschrift 2 grundsätzlich in Präsenz. In der Regelbetreuung nach Anlage 1 und 2 darf bis zu ein Drittel der Leistungen digital erbracht werden, wenn der Betrieb durch eine Erstbegehung bekannt ist. Die Unfallversicherungsträger können bis zu 50 Prozent zulassen. Die Erstbegehung, weitere Begehungen und Untersuchungen finden in Präsenz statt. Die arbeitsmedizinische Vorsorge folgt davon getrennt der Arbeitsmedizinischen Regel (AMR) 3.4.

Unternehmer, die aktiv im Betriebsgeschehen mitarbeiten, können nach § 2 des Mustertexts ein alternatives Betreuungsmodell nach Anlage 3 oder 4 wählen. Die Obergrenze der Beschäftigtenzahl legt der zuständige Unfallversicherungsträger fest. Die anlassbezogene Betreuung durch Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie die arbeitsmedizinische Vorsorge bleiben bestehen.

Bisherige Fassung

Anlage 1
Anlage 2

Neufassung (Mustertext, Stand Dezember 2025)

Anlage 1
neu
Anlage 2
0 10 20 30 Beschäftigte
Anlage 1 — Regelbetreuung ohne Einsatzstunden Zusätzlich erfasst: Betriebe mit 11 bis 20 Beschäftigten Anlage 2 — Regelbetreuung mit Einsatzstunden

Zusammenarbeit

Aufgabenverteilung zwischen Betriebsarzt und Arbeitgeber

Die Verantwortung für den Arbeitsschutz liegt beim Arbeitgeber. Daran ändert auch ein Betreuungsvertrag nichts. Die Übersicht zeigt, welche Aufgaben der Betriebsarzt übernimmt und welche Mitwirkung des Arbeitgebers erforderlich ist.

Aufgabe

Betriebsarzt

Arbeitgeber

Gefährdungsbeurteilung

§ 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Mitwirkung bei der Beurteilung, Benennung der Gefährdungen, Formulierung der Maßnahmen.

Entscheidung über die Umsetzung. Die Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber.

Erstbegehung und Betreuungsplan

DGUV Vorschrift 2, Anlage 1

Betriebsärztliche Begehung und Erstellung des Betreuungsplans.

Zugang zu den Arbeitsstätten und Benennung eines Ansprechpartners.

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

Einladung, Untersuchung, Beratung und Ausstellung der Bescheinigung.

Veranlassung der Pflichtvorsorge. Führung der Vorsorgekartei, auf Wunsch durch den Betriebsarzt.

Unterweisung der Beschäftigten

§ 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Inhalte, Abschluss-Check und Nachweis der Unterweisung.

Freistellung der Beschäftigten während der Arbeitszeit.

Arbeitsschutzausschuss

§ 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), bei mehr als 20 Beschäftigten

Einladung, Tagesordnung, Moderation und Protokoll.

Teilnahme und Benennung der übrigen Mitglieder.

Wiedereingliederung nach Krankheit

§ 167 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX)

Gespräche und arbeitsplatzbezogene Abstimmung des Stufenplans.

Angebot des Verfahrens und Entscheidung über die Maßnahmen.

Fristen und Jahresbericht

DGUV Vorschrift 2

Überwachung der Fristen und regelmäßiger Bericht über die Erfüllung der übertragenen Aufgaben nach § 5 der DGUV Vorschrift 2, bei uns als Jahresbericht. Digital erbrachte Leistungen werden im Bericht dokumentiert.

Meldung von Zu- und Abgängen in der Belegschaft.

Im Ratgeber

Krankenstand im Betrieb: Ursachen und Prävention →

Betriebsarzt-Pflicht ab dem ersten Beschäftigten →

Betreuungsmodelle der DGUV Vorschrift 2 für Kleinbetriebe →

Digitale betriebsärztliche Betreuung und telemedizinische Vorsorge →

Arbeitsschutzausschuss nach § 11 Arbeitssicherheitsgesetz →

Arbeitsschutz beim Aufbau eines Unternehmens →

Rechtsgrundlagen und Quellen

Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden Gesetzestexte und Veröffentlichungen der zuständigen Stellen.

Gesetzestexte und Veröffentlichungen der zuständigen Stellen

ASiG — Arbeitssicherheitsgesetz

Bundesministerium der Justiz — verpflichtet Arbeitgeber, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen.

DGUV Vorschrift 2

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung — regelt Umfang und Aufteilung der Betreuung. Mustertext beschlossen am 28. November 2024, Stand Dezember 2025, Inkrafttreten je Unfallversicherungsträger.

DGUV Regel 100-002

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung — erläutert die Neufassung der Vorschrift 2 mit Beispielen aus Betrieben.

§ 11 ASiG — Arbeitsschutzausschuss

Bundesministerium der Justiz — bei mehr als 20 Beschäftigten vierteljährlich einzuberufen.

DGUV Vorschrift 1

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung — Grundpflichten im Arbeitsschutz.

Alle Verweise wurden zuletzt im Oktober 2026 geprüft. Sie führen zu den Seiten der Herausgeber.

Betreuung für Ihren Betrieb anfragen

Nennen Sie uns Branche und Beschäftigtenzahl. Sie erhalten eine Einordnung der Einsatzzeit und ein Angebot für Ihren Betrieb. Begehung und Betreuung übernehmen wir in Ingolstadt, München und ganz Bayern, die Beratung bundesweit per Video.