ISO 45001 · § 3 ArbSchG
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
Betriebliches Gesundheitsmanagement verbindet Arbeitsschutz, Vorsorge, Eingliederung und Gesundheitsförderung zu einem System. Einzelmaßnahmen folgen gemeinsamen Zielen und enthalten Verantwortliche, Termine und Kennzahlen.
Leistungsumfang
Struktur
Wir richten Steuerkreis, Rollen und Entscheidungswege ein, die Gesundheit als Führungsaufgabe verankern. Entscheidend sind klare Ziele, aufeinander abgestimmte Maßnahmen und die regelmäßige Überprüfung ihrer Wirksamkeit.
Kennzahlen
Wir nennen Kennzahlen wie Produktivität, Fehlzeiten, Arbeitsunfälle und Teilnahmequoten, also wenige, aber belastbare Zahlen.
Jahresplanung
Ein Jahreskalender führt Pflichten und freiwillige Maßnahmen zusammen.
Wirksamkeit
Wir beurteilen die Kennzahlen jährlich und empfehlen, welche Maßnahmen ausgebaut oder beendet werden.
Ablauf
01
Bestandsaufnahme
Wir erfassen bestehende Maßnahmen, gesetzliche Pflichten und Lücken.
02
Zielbild
Zwei bis drei Ziele erhalten messbare Größen.
03
Umsetzung
Die Maßnahmen erhalten Verantwortliche und Termine und werden im Steuerkreis begleitet.
04
Review
Der Jahresbericht führt zur Anpassung der Ziele.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Die häufigsten Fragen zu dieser Leistung, kurz beantwortet. Alles Weitere klären wir im Gespräch.
Ist eine Zertifizierung erforderlich?
Nein. Eine Zertifizierung nach ISO 45001 ist optional. Entscheidend sind klare Ziele, aufeinander abgestimmte Maßnahmen und die regelmäßige Überprüfung ihrer Wirksamkeit.
Wer gehört in den Steuerkreis?
Dazu gehören Geschäftsführung, Personalwesen, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt und Betriebsrat.
Rechtsgrundlagen und Quellen
Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden Gesetzestexte und Veröffentlichungen der zuständigen Stellen.
Gesetzestexte und Veröffentlichungen der zuständigen Stellen
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung — Veröffentlichungen zum Aufbau eines BGM.
§ 20 SGB V — Primäre Prävention
Bundesministerium der Justiz — gesetzlicher Rahmen für Präventionsleistungen.
§ 5 ArbSchG — Gefährdungsbeurteilung
Bundesministerium der Justiz — Ausgangspunkt jedes Gesundheitsmanagements.
Initiative Neue Qualität der Arbeit
Bundesministerium für Arbeit und Soziales — Beispiele aus Betrieben jeder Größe.
Alle Verweise wurden zuletzt im Oktober 2026 geprüft. Sie führen zu den Seiten der Herausgeber.
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