Arbeitsmedizinische Vorsorgen
Mit jahrelanger Erfahrung im Bereich der Arbeitsmedizin bieten wir umfassende Kenntnisse und Expertise bei arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen

Ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge dient der frühzeitigen Erkennung und Prävention von Gesundheitsrisiken, sowohl arbeitsbedingt als auch unabhängig vom Arbeitsplatz. Sie umfasst zudem die individuelle Beratung zur langfristigen Erhaltung von Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Wohlbefinden der Beschäftigten.
Zielsetzung und Inhalte
Die Zielsetzung der arbeitsmedizinischen Vorsorge liegt in der Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsrisiken, der Früherkennung von Erkrankungen, dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit sowie dem Erkenntnisgewinn zu arbeitsbedingten Belastungen.
Zu unterscheiden sind Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorgen gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Zu den Angebotsvorsorgen zählt auch die Vorsorgeuntersuchung bei Nachtarbeit nach dem Arbeitszeitgesetz (§6 Abs. 3 ArbZG).
Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge bieten wir einen Impfcheck an. Dabei prüfen wir den Status Ihrer Standardimpfungen sowie – bei Bedarf – empfohlene Reiseimpfungen für (beruflich) bedingte Auslandsaufenthalte. Wertvolle Informationen erhalten Sie z.B. bei „Mach den Impfcheck“ vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.
Die arbeitsmedizinische Vorsorge trägt somit zur Gesundheitserhaltung der Beschäftigten, zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zur betrieblichen Prävention bei, ohne eine individuelle Eignungsbeurteilung vorzunehmen.
1. Erkennung und Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsrisiken
Identifikation und Reduzierung von Gefährdungen durch Arbeitsbelastungen (physikalische, chemische, biologisch, psychisch, etc.) und Unterstützung bei der Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen.
2. Früherkennung von arbeitsbedingten und allgemeinen Erkrankungen
Erkennen gesundheitlicher Beeinträchtigungen, die durch Belastungen am Arbeitsplatz hervorgerufen werden können.
Beratung zur Diagnostik und Therapie von allgemeinen Erkrankungen.
Vermeidung der Entwicklung chronischer Erkrankungen.
3. Individuelle Beratung zur Gesundheitsförderung
Empfehlungen zu gesundheitsbewusstem Verhalten und ergonomischer Arbeitsplatzgestaltung und Aufklärung über Präventionsmaßnahmen und persönliche Schutzmöglichkeiten. Siehe auch Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
4. Erkenntnisgewinn zu arbeitsbedingten Belastungen
Analyse gesundheitlicher Auswirkungen verschiedener Arbeitsbelastungen, Unterstützung des Unternehmens bei der Verbesserung von Arbeitsbedingungen und Bereitstellung arbeitsmedizinischer Erkenntnisse für die Gefährdungsbeurteilung. Siehe auch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
5. Erhalt der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit
Vermeidung langfristiger gesundheitlicher Einschränkungen durch frühzeitige Intervention und Förderung eines nachhaltigen und gesunden Arbeitslebens. Siehe auch Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V. (Berufsverband deutscher Arbeitsmediziner)